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AGB`s

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Impressum

      Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma M.A. Thermotrade GmbH

1. Allgemeines

1.1 Preise sind Euro-Preise, wenn nicht anders angegeben. Preise verstehen sich ohne die jeweils geltende
      gesetzliche Umsatzsteuer. Diese wird zum jeweils gültigen Satz entsprechend den jeweils geltenden
      steuerlichen Vorschriften gesondert in Rechnung gestellt.

1.2 Teillieferungen sind grundsätzlich zulässig.

1.3 Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald der Lieferer die Ware zur Verfügung gestellt hat und dies dem
      Besteller anzeigt.

2. Zahlungsbedingungen

2.1 Alle Zahlungen sind innerhalb einer Frist von 20 Kalendertagen ab Rechnungsstellung zu leisten. Zahlungen
      können nach Wahl des Lieferers auf andere noch offen stehende Forderungen verrechnet werden.

2.2 Auf Zahlungen des Bestellers innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Rechnungsstellung gewährt der
      Lieferer einen Skonto-Abzug in Höhe von 3%.

2.3 Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn der Lieferer innerhalb der Frist über den Betrag verfügen kann.

3. Eigentumsvorbehalt

      Alle Waren bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller zustehenden
      Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist (Vorbehaltsware). Eine Verpfändung oder
      Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig.

4. Ansprüche des Bestellers bei Mängeln

4.1 Die Mängelansprüche des Bestellers verjähren innerhalb einer Frist von fünf Jahren.

4.2 Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich
      ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Lieferer unverzüglich Anzeige zu machen.

4.3 Unterlässt der Besteller diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um Mängel,
      die bei der Untersuchung nicht erkennbar waren. Im übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB.

4.4 Ist ein Verlust oder eine Beschädigung der Ware bereits bei Ablieferung der Ware beim Besteller äußerlich
      erkennbar, hat der Besteller dem Frachtführer bei Ablieferung unverzüglich Anzeige zu machen. Anderenfalls
      wird vermutet, dass die Ware in vertragsgemäßem Zustand abgeliefert wurde. Diese Vermutung gilt auch,
      wenn der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar war und nicht innerhalb einer Frist von
      spätestens sieben Tagen nach Ablieferung angezeigt worden ist.

4.5 Werden Verlust, Beschädigung oder Überschreitung der Lieferfrist vom Besteller bei Ablieferung angezeigt,
      genügt die Anzeige gegenüber demjenigen, der die Ware abliefert. Ansprüche des Bestellers wegen
      Überschreitung der Lieferfrist erlöschen, wenn der Besteller dem Frachtführer die Überschreitung der Lieferfrist
      nicht innerhalb von einundzwanzig Tagen nach Ablieferung anzeigt.

4.6 Jede Schadensanzeige bedarf der Schriftform und hat den Schaden hinreichend deutlich zu kennzeichnen.

4.7 Im Fall der Mangelhaftigkeit der Ware hat der Besteller Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Sache
      (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Besteller das Recht, nach seiner Wahl zu mindern
      oder vom Vertrag zurückzutreten.

4.8 Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind grundsätzlich
      ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher
      Vertragspflichten des Lieferers sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
      Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

5. Gerichtsstand

5.1 Ausschließlicher Gerichtsstand ist München. Dies gilt auch für Scheck- und Wechsel-verfahren.

5.2 Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller im Zeitpunkt der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens
      keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

5.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.